Kubiak Transport Logistik KG
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13174 eingetragenen Kubiak Transport Logistik KG, Landstrasse 2, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Frank Kubiak, Sandforterstr. 7, 59399 Olfen
ist am 08.02.2010, um 15:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl.-Kaufmann Helmut Bürenkemper, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
255 IN 5/10 Amtsgericht Dortmund, 08.02.2010