Delor, Heinz-Werner, Werne, 256 IN 68/03
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 68/03
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Heinz-Werner Delor, Bahnhofstr. 20, 59368 Werne
ist dem Schuldner durch Beschluss vom 21.09.2009 Restschuldbefreiung erteilt worden (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.Die Vergütung des Treuhänders ist festgesetzt worden (§§ 293, 64 InsO).
256 IN 68/03 Amtsgericht Dortmund, 21.09.2009
Offene Posten
Ich kann nicht sagen, ob der noch Schulden bei uns offen hatte. Und wenn, eh egal, da Herr Delor (wenn das unser Delor war/ist) eine Restschuldbefreiung bekommen hat.