Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 128/09
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20572 eingetragenen Buberl Transporte u. Logistik GmbH, Altenderner Straße 226, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Ingo Buberl, Altenderner Straße 226, 44329 Dortmund und Ursula Buberl Dortmund
Geschäftszweig: Die Durchführung von Transporten aller Art im Güternah- und Fernverkehr, Betreiben einer Spedition, Lagerung von Waren und ähnliche Logistikdienstleistungen
ist am 21.08.2009, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Kleppingstraße 20, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 128/09 Amtsgericht Dortmund, 21.08.2009